Herkunft und Nutzung festhalten
Notieren Sie, woher das Holz stammt und ob Beschichtungen, Imprägnierungen oder Holzschutzmittel bekannt sind. Die bloße Bezeichnung „Holz“ reicht bei einem Rückbau häufig nicht aus.
Eine farblose Oberfläche beweist nicht, dass Holz unbehandelt ist. Umgekehrt lässt sich eine sichere Altholzkategorie nicht allein aus der Farbe ableiten. Unbekannte Herkunft sollte vor der Buchung geklärt werden.
Passende Angebote getrennt prüfen
Nutzen Sie nur ein Angebot, dessen Materialbeschreibung zu Ihrem Holz passt. Vermischen Sie unklar eingestuftes oder belastetes Holz nicht vorsorglich mit einer vermeintlich einfacheren Holzfraktion.
Fremdstoffe und Beladung
Kontrollieren Sie auch die Vorgaben zu Beschlägen, Glas, Kunststoffen und anderen Anhaftungen. Sperrige Holzstücke dürfen nicht über die zulässige Ladekante hinausragen.
Klären Sie bei alten Fenstern, imprägnierten Bauteilen oder unbekannten Beschichtungen die Annahme vorab. Die verbindliche Einordnung richtet sich nach dem Material und den Annahmebedingungen, nicht nach einer automatischen Fotoeinschätzung.